Sonntag, 2. März 2008

Schornsteinfeger bringen Glück.

Na ja, mir bringen sie wohl eher Arbeit. Nach gut 50 Jahren fleißigem kehren auf unserem Dachboden (Holzboden), ist nun jemandem aufgefallen: „Mensch hier wurde ja eine Sicherheitsvorschrift nicht beachtet. Hier könnte ja, durch den Kehrprozess ausgelöst, herunterrieselnder Funkenflug das Haus in Brand stecken.“ Es gibt sogar eine echte DIN dafür. Die DIN 18160 Teil 1 Abs. 6.9.4 besagt wohl, welche Abstände zwischen brennbaren Teilen und Reinigungsöffnung eingehalten werden müssen. Dankenswerter weise wurde ein recht verständliches Merkblatt der Mängelfeststellung beigelegt.
Bin ich kleinlich? Sicher, allerdings habe ich damit nicht angefangen. Nun gut, ich werde mich jetzt mit nicht brennbaren Betonplatten ausstatten und diese auf den Boden wuchten. Dann einen „zugelassenen???“ Fachbetrieb finden, der diese fachgerecht ausrichtet, um dann auftragsgemäß und natürlich ordnungsgemäß, im Sinne einer DIN, nach 50 Jahren einwandfreier Funktion, eine Mängelbeseitigung an den Schornsteinfeger zu schicken.
Das alles natürlich flott, flott, damit nicht eine Übergabe des Falls an die zuständige Bauaufsichtsbehörde erfolgen muss.
Um eins klarzustellen, den Fegezwang stelle ich nicht in Frage und bin davon überzeugt, dass so in Deutschland viele Hausbrände verhindert wurden. Aber wer übernimmt die Verantwortung für die Versäumnisse der Vergangenheit?
Wie immer der Empfänger öffentlicher oder halböffentlicher Post. Hier steht nicht drin, oh da ist uns jahrelang ein Fehler unterlaufen, wir bitten das zu entschuldigen und beseitigen den Mangel zu einer Zeit, in der es Sie am wenigsten stört. Die Kosten hierfür erlauben wir uns natürlich zu übernehmen.....
Eigentlich sollte ich eine Dachausstiegsluke einbauen und das Fegen vom Dach ermöglichen. Ja, darüber werde ich noch etwas nachdenken müssen.
Euch wünsche ich, dass der Schornsteinfeger Glück statt Arbeit und Unmut ins Haus bringt, und verabschiede mich in den Sonntag.

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